Tarife (Modul 1 und Modul 2) für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Nach §14a EnWG
Die „Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen“ sind elektrische Geräte mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt, wie z.B. Anlagen der Ladeinfrastruktur (Wall-Box), Wärmepumpen, Raumkühlung und Stromspeicher. Um das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch sicherzustellen, dürfen Netzbetreiber seit dem 01.01.2024 die Energiezufuhr für solche steuerbaren Verbrauchseinrichtungen "dimmen", also reduzieren, um einen Engpass im lokalen Stromnetz zu vermeiden. Im Gegenzug erhalten Betreiber solcher Anlagen eine Reduzierung der Netzentgelte.
Für diese Reduzierung gibt es unterschiedliche Vergütungsmodelle. In folgenden Downloadbereichen finden Sie unsere Preisblätter und AGBs (Allg. Vertragsbedingungen) für Modul 1 und Modul 2. Ob Sie von dieser Netzentgeltreduzierung profitieren können und welches Modul für Sie infrage kommt, lesen Sie bitte auf unserer Infoseite über Steuerbare Verbrauchseinrichtungen:
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG
Die aktuelle Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) finden Sie hier: StromGVV