Grundversorgung Erdgas
Der Standard-Gastarif für Halberstadt, Emersleben und Klein-Quenstedt
Im Rahmen der Grundversorgung bieten wir Ihnen die Belieferung mit Erdgas zum Allgemeinen Preis an.
Unsere Allgemeinen Preise für
Letztverbraucher in der Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG entsprechen dem
Allgemeinen Preis von Privatkunden in der Grundversorgung.
Die HALBERSTADTWERKE haben gemäß § 36 Abs. 2 EnWG zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden* in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Hier finden Sie tabellarisch aufgelistet, für welche Orte die HALBERSTADTWERKE gemäß den Vorgaben des § 36 EnWG der Grundversorger für Erdgas ist: Die HALBERSTADTWERKE als Grundversorger Erdgas
*Haushaltskunden sind nach § 3 Nr. 22 EnWG
- Kunden im Haushalt, ohne Rücksicht auf ihren Jahresverbrauch
- Kunden, die im beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Bereichen tätig sind und deren Jahresverbrauch 10.000 kWh nicht übersteigt
Die aktuelle Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) finden Sie hier: GasGVV