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Grundversorgung Erdgas

Der Standard-Gastarif für Halberstadt, Emersleben und Klein-Quenstedt

Im Rahmen der Grundversorgung bieten wir Ihnen die Belieferung mit Erdgas zum Allgemeinen Preis an.

Unsere Allgemeinen Preise für Letztverbraucher in der Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG entsprechen dem Allgemeinen Preis von Privatkunden in der Grundversorgung.

Die HALBERSTADTWERKE haben gemäß § 36 Abs. 2 EnWG zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden* in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Hier finden Sie tabellarisch aufgelistet, für welche Orte die HALBERSTADTWERKE gemäß den Vorgaben des § 36 EnWG der Grundversorger für Erdgas ist: Die HALBERSTADTWERKE als Grundversorger Erdgas

*Haushaltskunden sind nach § 3 Nr. 22 EnWG

  • Kunden im Haushalt, ohne Rücksicht auf ihren Jahresverbrauch
  • Kunden, die im beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Bereichen tätig sind und deren Jahresverbrauch 10.000 kWh nicht übersteigt
     

 

Die aktuelle Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) finden Sie hier: GasGVV

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