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Die Wallbox für Unternehmen

E-Autos in der Firma laden

Anforderungen für den Anschluss einer Wallbox
 

Als Besitzer einer eigenen Ladesäule auf Ihrem Firmengelände gibt es bestimmte Anforderungen, die Sie für den Anschluss erfüllen müssen. 

 

 

Anschluss Ihrer Wallbox an das Stromnetz


Für den Anschluss einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge beachten Sie bitte folgende Bedingungen und Hinweise:
 

 

  1. Vor Inbetriebnahme sind derzeit alle Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge gemäß NAV (§19 Absatz 2) dem Netzbetreiber mitzuteilen.
  2. Der Anschluss einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge ab 3,6 kVA ist gemäß VDE-Anwendungsregel 
    VDE-AR-N-4100 gegenüber dem Netzbetreiber anmeldepflichtig.
  3. Zusätzlich zur Anmeldepflicht ist die Zustimmung des Netzbetreibers ab einer Bemessungsleistung von 12 kVA erforderlich.
  4. Die Installation von Ladeeinrichtungen darf nur von einem in ein Installateurverzeichnis eingetragenen Elektro-Installationsunternehmen ausgeführt werden. Das Installationsunternehmen hat dabei die Elektroinstallation so zu errichten/ zu erweitern, dass die elektrische Anlage auch bei Dauerstrombelastung durch die Ladeeinrichtung sicher und störungsfrei betrieben werden kann. In Bestandsanlagen müssen bestehende Anlagenteile hierfür ggf. angepasst werden. Hierbei können ggf. separate Kosten entstehen.
  5. Ladeeinrichtungen mit Bemessungsleistungen > 4,6 kVA sind dreiphasig anzuschließen.
  6. Ladeeinrichtungen mit Bemessungsleistungen > 12 kVA müssen laut TAR eine Möglichkeit zur Steuerung/Regelung durch den Netzbetreiber aufweisen (Abschnitt 10.6.4 VDE-AR-N 4100:2019-04). 
    Für eine Steuerung durch den Netzbetreiber ist darüber hinaus eine Vereinbarung zwischen Anschlussnutzer oder Lieferant und Netzbetreiber nach § 14a EnWG erforderlich.
  7. Es gelten außerdem die folgenden Anschlussbedingungen:
    • die Technischen Anschlussbedingungen zum Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB)
    • die Ergänzungen zur TAB
    • die VDE-AR-N 4100 „Technische Anschlussregeln Niederspannung“
    • die VDE-AR-N 4110 „Technische Anschlussregeln Mittelspannung“
    • die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
    • der FNN Hinweis Netzintegration Eletromobilität der Projektgruppe „Netzintegration Elektromobilität“ des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN)

Alle Anschlussbedingungen, Anwendungsregeln und Formulare finden Sie in unserem Netz-Bereich: 
Netzanschluss Strom.

 

 

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