Schlichtungsstelle Energie e.V.
Nach § 111a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) und
§ 111b EnWG sind Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) dazu verpflichtet, Verbraucherbeschwerden (Haushaltskunden) innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.
Wurde der Beschwerde durch das Energieversorgungsunternehmen nicht schriftlich abgeholfen, können sich Verbraucher an eine zentrale Schlichtungsstelle wenden.
Als Energieversorgungsunternehmen sind wir nach dem EnWG dazu verpflichtet, über die Schlichtungsstelle zu informieren und an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Die Schlichtungsstelle Energie e.V. ist die zentrale Stelle für Verbraucher, um außergerichtlich Streitigkeiten mit Energieversorgungsunternehmen beizulegen.
Kontaktinformationen
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 / 27 57 240 – 0
Fax: +49 (0) 30 / 27 57 240 – 69
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de