Grundversorgung Strom
Der Standard-Stromtarif für Halberstadt, Emersleben und Klein Quenstedt
Wenn Sie sich bei Ihrer Stromversorgung für keinen Tarif entscheiden können, werden Sie automatisch Teil der Grundversorgung der HALBERSTADTWERKE. Als Stromanbieter sichern wir also immer Ihre standardmäßige Versorgung zu einem fairen Preis. Doch empfehlen wir Ihnen, sich für einen Stromtarif der HALBERSTADTWERKE zu entscheiden, da wir Ihnen damit eine noch attraktivere Stromversorgung anbieten können.
Jetzt sparen mit einem Stromtarif der Halberstadtwerke
Denn dabei ist das Sparpotenzial besonders groß. Die Ersparnisse / Einsparungen können je nach Wohnregion und Verbrauch mehrere Hundert Euro pro Jahr betragen. Mit unserem kostenlosen Stromrechner können Sie schnell ermitteln, wie viel bares Geld Sie mit einem Wechsel aus der Grundversorgung sparen können.
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie Fragen zur Grundversorgung der HALBERSTADTWERKE haben, steht Ihnen unser Serviceteam in der Wehrstedter Straße 48 gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 03941/579 100 sowie per E-Mail an kundenservice@halberstadtwerke.de.
Die HALBERSTADTWERKE haben gemäß § 36 Abs. 2 EnWG zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden* in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Hier finden Sie tabellarisch aufgelistet, für welche Orte die HALBERSTADTWERKE gemäß den Vorgaben des § 36 EnWG der Grundversorger für Strom ist: Die HALBERSTADTWERKE als Grundversorger Strom
*Haushaltskunden sind nach § 3 Nr. 22 EnWG
- Kunden im Haushalt, ohne Rücksicht auf ihren Jahresverbrauch
- Kunden, die im beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Bereichen tätig sind und deren Jahresverbrauch 10.000 kWh nicht übersteigt
Die aktuelle Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) finden Sie hier: StromGVV