Installateursverzeichnisse und -ausweise
Ihre Berechtigungen für Arbeiten an Kundenanlagen
Gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB WasserV) dürfen Anlagen, die ans Netz der HALBERSTADTWERKE angeschlossen sind, nur durch uns selbst oder durch ein in unserem Installationsverzeichnis gelisteten Installationsunternehmen errichtet, geändert beziehungsweise instandgehalten werden.
Aus diesem Grund sind uns entsprechende Vorhaben mit der hierfür vorgesehenen Installationsanmeldung anzuzeigen. Im Nachgang stellen wir Ihnen auf Anfrage einen entsprechenden Ausweis, der zur Installation berechtigt, zur Verfügung.
Alle in unserem Verzeichnis eingetragenen Installationsfirmen sind zur Ausführung der benannten Arbeiten an unseren Anlagen autorisiert.
Sie wünschen eine Aufnahme in unsere Verzeichnisse oder die Ausstellung eines zugehörigen Ausweises? Die entsprechenden Formulare sowie Verzeichnisse der HALBERSTADTWERKE können Sie hier bequem herunterladen: