Aushilfs- und Ersatzversorgung für Strom und Erdgas
Für Gewerbekunden, die in die Aushilfs- und Ersatzversorgung Erdgas gefallen sind, gelten die in dem jeweils gültigen Preisblatt angegebenen Preise. Die Ersatzversorgung gilt für maximal drei Monate. Danach sollten Sie einen neuen Liefervertrag bei einem Energieversorger Ihrer Wahl abgeschlossen haben.
Kunden in unserem Netzgebiet, die durch den Ausfall ihres bisherigen Lieferanten von uns als zuständigen Grundversorger mit Energie beliefert werden müssen, erhalten für die ersten 3 Monate automatisch die Aushilfs- und Ersatzversorgung (nicht die Grundversorgung)!
- Preisblatt Aushilfs- & Ersatzversorgung Strom gültig ab 01.01.2025
- Preisblatt Aushilfs- & Ersatzversorgung Strom gültig ab 01.03.2024
- Preisblatt Aushilfs- & Ersatzversorgung Strom gültig ab 01.01.2024
- Preisblatt Strom Aushilfs- und Ersatzversorgung ab 01.09.2023
- Preisblatt Strom Aushilfs- und Ersatzversorgung ab 15.02.2023
- Preisblatt Strom Aushilfs- und Ersatzversorgung ab 01.01.2023
- Preisblatt Strom Aushilfs- und Ersatzversorgung ab 01.10.2022
- Preisblatt Aushilfs-, Grund- und Ersatzversorgung Strom ab 01.09.2022
- Preisblatt Aushilfs- Grund- und Ersatzversorgung Strom ab 01.07.2022
- Preisblatt Aushilfs- u. Ersatzversorgung Erdgas gültig ab 01.01.2025
- Preisblatt Aushilfs- u. Ersatzversorgung Erdgas gültig ab 01.04.2024
- Preisblatt Erdgas Aushilfs- und Ersatzversorgung ab 15.02.2023
- Preisblatt Erdgas Aushilfs- und Ersatzversorgung ab 01.01.2023 (fristgerechte Anpassung zum 01.01.2023)
- Preisblatt Erdgas Aushilfs- und Ersatzversorgung ab 01.10.2022 mit 7 Prozent MwSt ohne EnSiG-Umlage
- Preisblatt Aushilfs- und Ersatzversorgung Gas (gültig ab 15.02.2022)
- Gas Preisblatt Aushilfs- und Ersatzversorgung 2021
Ihre Ansprechpartner
Christian Ledderbohm
Telefon: +49 3941 579 336